ok hört sich gut an:)
Hey Leute :) wollte mich nochmal entschuldigen was ich da beim spiel gemacht hab . ich war einfach bisschen gestresst , aber das soll jetzt keine ausrede sein : war einfach scheiße hoffe wir können das vergessen und ich werdes ändern !!!
Bis in 2 Wochen :)

Neufassung des § 11 SpO/WFLV
"Umfang der Spielerlaubnis" ist ab 1. Juli 2011 in Kraft getreten
1. Der frühere § 8 SpO/WFLV (seit dem WFLV-Verbandstag 2010 § 11) gehörte zu den häufig
kritisierten und diskutierten Bestimmungen der Spielordnung. Der Paragraph behandelt allgemein den
Umfang der Spielerlaubnis und im Speziellen die Festspielregelung beim wechselnden Einsatz in
höheren und unteren Mannschaften. Die Kritiker warfen ihm zu große Kompliziertheit bei der
praktischen Umsetzung vor und bezeichneten ihn als "Spielverhinderungsparagraphen". Auf der
anderen Seite hielten ihn die Befürworter - ungeachtet seiner schwierigen Handhabung - für eine
unumgängliche Schutzvorschrift für kleinere Vereine, die mit ihren ersten Mannschaften zusammen
mit zweiten Mannschaften größerer Vereine in einer Gruppe spielen.
2. Beide Seiten konnten gewichtige Gründe für ihre jeweilige Position anführen: Die Gegner, dass
insbesondere jüngeren Spielern, die oft nur kurzfristig zum Einsatz in der höheren Mannschaft
gekommen waren, aus eher formalen Gründen die Möglichkeit des aktiven Spielens vorübergehend
genommen wird; die Befürworter, dass bei Wegfall von Einsatzbeschränkungen je nach
Terminkonstellation Wettbewerbsverzerrungen beim Nebeneinander von ersten und zweiten
Mannschaften in einer Gruppe unvermeidlich seien.
3. Der umstrittene Paragraph stellt also auf der Suche nach dem Stein der Weisen einen Kompromiss
zwischen beiden Positionen dar. Eine Arbeitsgruppe, vorwiegend bestehend aus Mitgliedern des
Satzungsausschusses und des Fußballausschusses des WFLV, hatte sich seit Herbst 2009 bemüht,
eine verständlichere Fassung des alten § 8 zu erarbeiten und die Festspielregelung in ihrer
Handhabung zu vereinfachen. Wegen des frühen Arbeitsbeginns blieb ausreichend Zeit, die
Vorschläge der Arbeitsgruppe auch in den Landesverbänden und ihren Kreisen zu diskutieren, wenn
sich das in der Praxis auch manchen Orts offensichtlich schwierig gestaltet hat
Das Präsidium des WFLV schloss sich den Vorschlägen der Arbeitsgruppe letztlich an, so dass sie
auf dem WFLV-Verbandstag zur Abstimmung gestellt werden konnten. Sie wurden von den
Delegierten mit großer Mehrheit unverändert angenommen, jedoch mit Ausnahme der Schutzfrist, die
von vorgeschlagenen zwei auf fünf Tage angehoben wurde.
Die neuen Bestimmungen wurden ab dem 1.7.2011 wirksam und gelten somit vom ersten
Punktespieltag der Spielzeit 2011/12 an. Sie wurden in den WFLV-AM Nr. 8/2010 vom 17.9.2010
veröffentlicht und sind untenstehend noch einmal abgedruckt.
4. Die Klarstellungen und Veränderungen gegenüber der bisherigen Fassung lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
4.1 Verdeutlicht wird, dass der Einsatz der Spieler nur für Punktespiele (einschl. Entscheidungsund
Wiederholungsspielen) reglementiert wird; Freundschafts- und Pokalspiele bleiben wie
bisher unberührt (Abs. 1).
4.2 Der Spieler wird durch einmaligen Einsatz in einer Mannschaft sofort Spieler dieser Mannschaft.
Die bisherige Festspielregelung nach dem Einsatz in einer höheren Mannschaft (zwei
Pflichtspiele innerhalb von vier Wochen) entfällt, der Spieler verliert vielmehr durch seinen
Einsatz sofort die Einsatzberechtigung in unteren Mannschaften (Abs. 2 und 4).
4.3 Diese Verschärfung wird durch eine wesentliche Verkürzung der Dauer der Schutzfrist, die
unmittelbar nach dem Einsatz beginnt, relativiert: Musste der Spieler bisher 10 Tage (oder
mindestens ein Spiel) pausieren, so beträgt die Schutzfrist jetzt nur noch fünf Tage. Der Spieler
ist also - von Wochenende zu Wochenende gesehen - am folgenden Wochenende in einer
unteren Mannschaft wieder einsatzberechtigt. Im Falle von Spielen während der Woche
verhindert die Schutzfrist von fünf Tagen jedoch den Einsatz im Punktespiel der unteren
Mannschaft (Abs. 5).
4.4 Geändert hat sich auch die Zahl der nach Ablauf der Schutzfrist einsetzbaren Spieler in einer
unteren Mannschaft: bisher konnten höchstens zwei Spieler eingesetzt werden. In der neuen
Spielzeit 2011/12 können bis zu vier Spieler zum Einsatz kommen, jedoch mit folgender
Einschränkung: höchstens zwei davon dürfen älter als 23 sein. Die Altersfestsetzung entspricht
den einschlägigen Bestimmungen der SpO/DFB. Stichtag ist der 1. Juli zu Beginn des
Spieljahres, d.h. ein Spieler, der am 1. Juli 23 wird und damit an diesem Tag um 0 Uhr sein 23.
Lebensjahr bereits vollendet hat, zählt zu den Ü-23-Spielern wie auch alle vor diesem Stichtag
geborenen Spieler.
Demzufolge gehören alle Spieler, die nach dem 1. Juli Geburtstag haben, zu den U-23-Spielern.
Dieser Altersstatus gilt bis zum Ende der dem Stichtag folgenden Spielzeit (Abs. 6).
Für die Spielzeit 2011/12 bedeutet dies: alle Spieler, die am 1. Juli 1988 oder früher geboren
sind, zählen zu den Ü-23-Spielern; die am 2. Juli 1988 oder später Geborenen sind U-23-
Spieler.
4.5 Nach dem Einsatz eines Spielers in einer Lizenzspieler-Mannschaft gelten die detaillierten
Regelungen des § 11 SpO/DFB, die auch für den WFLV und seine Landesverbände verbindlich
sind. Hier waren keine Änderungen möglich (Abs. 8).
4.6 Nach dem Einsatz eines Spielers in einer Mannschaft der 3. Liga, Regionalliga oder NRW-Liga
gelten die allgemein verbindlichen Bestimmungen des § 11a SpO/DFB. Die Regelungen für U-
23--Spieler (keine Schutzfrist) und für Ü-23-Spieler (Schutzfrist von 2 Tagen) sind folglich
unverändert geblieben. Neu ist jedoch, dass beim Einsatz in einer unteren Mannschaft die
allgemeine Höchstzahl von vier Spielern nach Abs. 6 Unterabs. 1 auch für diesen Spielerkreis
zu beachten ist. (Abs. 9)
4.7 Die vorgenannten Regelungen gelten für Spieler und Spielerinnen gleichermaßen. Auf die
speziellen Regelungen beim Einsatz in einer Mannschaft der Frauen-Bundesliga und der 2.
Frauen-Bundesliga wird erstmals in der SpO/WFLV ausdrücklich verwiesen. (Abs. 10)
4.8. Es ist versucht worden, die Regelung für den Einsatz während der letzten vier Punktespiele
einschl. folgender Entscheidungsspiele und für A-Junioren und B-Juniorinnen mit
Spielberechtigung im Seniorenbereich klarer darzustellen, wobei keine wesentlichen inhaltlichen
Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis vorgenommen worden sind (Abs. 11 und 12).
4.9 Zur Beseitigung in der Vergangenheit gelegentlich festgestellter Unklarheiten ist erstmals
festgehalten, dass die Zuordnung der Spieler zu einer Mannschaft nur für das laufende
Spieljahr gilt und damit ab der nächsten Spielzeit wieder bei Null begonnen wird (Abs. 13).
5. Im Ergebnis bleibt abzuwarten, ob und wie die neuen Bestimmungen sich in der Praxis bewähren und
ob es weiteren Klärungsbedarf über ihre Handhabung seitens der Vereine gibt. Die zuständigen
Gremien des WFLV und der Landesverbände sind für weiterführende Anregungen jederzeit offen.
Dr. Dieter Stäglich
Vorsitzender WFLV Satzungsausschuss

Frauen-Bezirksliga Gruppe 1
Hinweis
Mannschaftsabmeldung TuS Buschhausen
Durch den Rückzug der Mannschaft von TuS Buschhausen steht diese Mannschaft als Absteiger dieser
Gruppe fest. Die ausgetragenen Spiele werden nicht gewertet. Der jeweilige Gegner bleibt spielfrei.
Amtliche Mitteilungen Nr. 2 vom 20.01.2012 8
Ordnungsgeld
TuS 1900 Buschhausen (150 €) - Zurücknahme einer Mannschaft pp. -- § 4 Abs. 3c RuVO (Der Verein
zieht mit Schreiben vom 03.01.2012 die Frauenmannschaft vom Spielbetrieb zurück.)
Redakteur: Kahse, S
