4. Schiedsrichter
In der B-Juniorinnen-Niederrheinliga, bei den Qualifikationsspielen und den Spielen der
Leistungsklassen der U17-11er Mannschaften wird der Schiedsrichter vom KSA des Platzvereins über
das DFBnet angesetzt. Bei den Pokalspielen muss ein Schiedsrichter beim KSA des Platzvereins
angefordert werden. Bei den anderen Gruppen im Meisterschaftsspielbetrieb kann ein Schiedsrichter
beim KSA des Platzvereins angefordert werden. Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, so stellt
zunächst der Gastverein einen Spielleiter. Nimmt der Gastverein sein Recht nicht in Anspruch, so geht
die Spielleitung auf den gastgebenden Verein über. Das Spiel ist auf jeden Fall auszutragen.
5. Einladung
In allen Spielklassen des Juniorinnen-Spielbetriebes ist es nicht mehr notwendig, das Schiedsrichter und
Gegner gesondert eingeladen werden, da die notwendigen Informationen dem DFBnet zu entnehmen
sind. Die Vereine können bis zu 10 Tage vor dem Spieltag die Anstoßzeit im DFBnet eintragen. Sollte
keine Änderung der vorgeschlagenen Anstoßzeit vorgenommen werden, so ist die im DFBnet
angegebene Anstoßzeit des Staffellleiters verbindlich.Ist 10 Tage vor dem Spiel keine Anstoßzeit im
DFBnet eingetragen, muss sich der Gastverein zuerst mit dem gastgebenden Verein und dann mit der
Staffelleitung in Verbindung setzen. Ergeben sich innerhalb der 10 Tage vor dem Spieltag Änderungen
der Anstoßzeit, so muß der Staffelleiter sowie der Gegner rechtzeitig schriftlich darüber informiert
werden. In der Niederrheinliga ist die amtliche Anstoßzeit Sonntag 11:00 Uhr. Eine Änderung der
Anstoßzeit muß beim Staffelleiter schriftlich beantragt werden. Bis zu 3 Tage vor dem Spiel kann ein
Spielausfall im DFBnet eingetragen werden. Der Staffelleiter und der Gegner sind über die Gründe
schriftlich zu informieren, Bei witterungsbedingten Spielausfällen muß dem Staffelleiter eine Bestätigung
über die Platzsperre mit einem Originalstempel der Stadt bzw. Gemeinde zugesendet werden
6. Spielerpässe
Spielerpässe, die zu den Spielen fehlen, sind sofort nach dem Spiel bzw. unmittelbar nach
Rücksendung von der Passabteilung zur Prüfung der Spielberechtigung an den Staffelleiter zu senden.
Bei Pässen, die nicht innerhalb von 1 Woche eingereicht werden, gilt das Verfahren von Amts wegen
zur Feststellung der Spielberechtigung als eröffnet. Bei Beanstandung eines Passes durch den
Schiedsrichter ist der Pass innerhalb von 1 Woche in ordnungsgemäßem Zustand dem Staffelleiter
vorzulegen. Den Pässen ist ein Freiumschlag zur Rücksendung beizufügen.
7. Spielberichte
Ab der Saison 2012/13 wird der elektronische Spielbericht in allen Altersklassen der Juniorinnen
eingeführt. Sollte ein Staffelleiter die Entscheidung treffen, das in der Saison 2012/13 in einer
bestimmten Gruppe der elektronische Spielbericht noch nicht eingeführt wird, werden die betroffenen
Vereine durch den Staffelleiter entsprechend informiert.
Der Spielbericht ist dann in Papierform zu
erstellen und an den Staffelleiter zu senden. Weitere Informationen sind dem Informationspapier
Anwendung des elektronischen Spielberichtes im Juniorinnenspielbetrieb zu entnehmen.Die
Spielberichte müssen ordnungsgemäß ausgefüllt werden.Sollte der Papierspielbericht benutzt werden,
so müssen die Spielberichtsvordrucke des FVN Verwendung finden. Der Platzverein ist für die
umgehende Versendung des Spielberichtes an den Staffelleiter verantwortlich.